Untervermietung – was es als Mieter zu beachten gilt

Internetportale wie Airbnb, Wimdu etc. erleichtern das Leben, wenn es darum geht, auf Reisen jeglicher Art Unterkünfte zu finden. Viele Hauptmieter kommen vermehrt auf die Idee, ihr eigenes Inserat auf solchen Plattformen einzustellen, um selbst unter zu vermieten. Doch wie sieht es hier in rechtlicher Hinsicht aus? Haben Vermieter oder Wohnungseigentümer ein Mitspracherecht? Was haben Vermieter, Eigentümer, Hauptmieter und Untermieter zu beachten?

Falls man als Hauptmieter eine Untervermietung in Erwägung zieht, ist es essentiell, dass die Einzelheiten mit dem Vermieter geklärt werden. Eine transparente und klare Kommunikation von Anfang an beugt sehr gut etwaigen Problemen vor. Denn grundsätzlich gilt: Wer unerlaubt untervermietet, riskiert eine fristlose Kündigung.

Untervermietung an nahe Verwandte

Grundsätzlich ausgenommen davon sind Fälle, in denen nahe Verwandte in die Mieteinheit miteinziehen. Dazu zählen Eltern, Kinder und Lebenspartner. Aber auch hier besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Vermieter, dass Dritte über einen längeren Zeitraum die Immobilie bewohnen.

Berechtigtes Interesse der Untervermietung

Unter bestimmten Voraussetzungen legitimiert ein berechtigtes Interesse des Mieters, eine Untervermietung eines Teils des Wohnraums vorzunehmen. Als berechtigtes Interesse zählen etwa wirtschaftliche – zum Beispiel, wenn nach einem Jobverlust die Miete nicht mehr alleine aufgebracht werden kann – oder persönliche Gründe – wie etwa Auszug des Lebenspartners. Der Vermieter hat hier ein Vetorecht, wenn er die Mieteinheit als zu klein für die Aufnahme weiterer Personen erachtet oder der Untermieter den Hausfrieden stört. Als Faustregel gilt: Ein Zimmer pro Bewohner. Wie streng diese Faustregel angewendet wird, ist jedoch individuell vom Vermieter abhängig.

Untervermietung der gesamten Mieteinheit

Die Untervermietung der gesamten Mieteinheit bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Gewährt der Vermieter diese Erlaubnis, so besitzt der Mieter ein Sonderkündigungsrecht, wodurch er das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auflösen kann, selbst wenn ein Zeitmietvertrag besteht.

Wenn der Mieter zum Vermieter wird

Mit der Untervermietung wird der Mieter gegenüber den Untermietern zum Vermieter. Er haftet damit für Schäden an der Mietsache. Deswegen ist es in vielen Fällen sinnvoll, vertraglich einen rechtlichen Rahmen zwischen Mieter und Untermieter zu schaffen.

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