Schimmel im Haus – was tun? 

Auftretender Schimmel im Haus birgt unzählige Gesundheitsrisiken. Erfahren Sie, was Eigentümer und Mieter gegen Schimmel tun können und wer für das Aufkommen des Schadens bezahlt. 

Grundsätzlich gilt: Ein Schimmelpilz benötigt Nährstoffe und Feuchtigkeit, um sich auszubreiten. Sollte Schimmel auftreten gilt es schnell zu handeln, da die Sporen gesundheitliche Folgen verursachen können. 

Ursachen von Schimmel 

Schimmel entsteht durch das kurz- oder langfristige Absetzen von Feuchtigkeit, bspw. an Wänden oder Decken. Gründe dafür sind unter anderem der Wasseraustritt aufgrund eines Rohrbruchs, bauliche Mängel oder auch eine grundsätzlich hohe Luftfeuchtigkeit durch fehlendes Stoßlüften. 

Schimmel - was tun?

Der erste Schritt bei aufkommenden Schimmelbefall ist also die Ursachenforschung, denn Schimmel kann schnell zu einem wiederkehrenden Problem werden.

Nachdem klar ist, woher die Ursache für den Pilzbefall stammt, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Kleinere Schimmelschäden (weniger als ein halber Quadratmeter) können dabei in Eigeninitiative behandelt werden. 

Nach dem Anlegen von Handschuhen und Atemschutzmaske kann ggf. eine Reinigung der befallenen Stelle mit haushaltsüblichen Reinigern und dem anschließenden Abreiben mit 70 % Alkohol genügen. 

Sollte der Schimmel bereits in Putz oder die Bausubstanz eingezogen sein, muss diese ausgetauscht werden. 

Wer haftet? 

Die Übernahme der Kosten bei einer Schimmelbekämpfung hängt von der Verantwortlichkeit ab. 

Bei Baumängeln oder einem klassischen Rohrbruch übernimmt ganz klar der Vermieter die aufkommenden Kosten. Sollte der Grund jedoch die mangelnde Lüftungsroutine des Mieters sein, ist dieser für die Übernahme der Kosten verantwortlich. Da dies meist nicht grundlegend nachweisbar ist, kann es zu Streitigkeiten kommen. 

Grundsätzlich gilt: Rechtlich gesehen muss an erster Stelle der Mieter beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Im zweiten Schritt kann der Vermieter dies widerlegen und beweisen, dass er den Mangel nicht zu verantworten hat.