Renovierung in der Mietwohnung – wie weit darf ich gehen?

Wenn man eine neue Wohnung oder ein neues Haus mietet, hat man in der Regel die Hoffnung, dass dort handwerklich nicht mehr viel getan werden muss. In der Regel sehen Mieter sich immer wieder mit der Situation konfrontiert, etwas ändern oder verbessern zu wollen, um sich in den neuen eigenen vier Wänden wohlzufühlen. Aber wie weit kann man als Mieter gehen und was darf man alles verändern? Eingriffe in die Bausubstanz erlaubnisabhängig Immobilienmakler Essen Monica Kirchner Mietobjekt Renovierung Umbau Wer in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus wohnt, der ist oft an seinen Vermieter gebunden und muss sich an dessen Regeln halten. Grundsätzlich gilt: Solange Mieter nichts verändern, was fest in der Wohnung bzw. im Haus verbaut wurde, gehen Veränderungen in Ordnung. Wer jedoch eine Wand einziehen oder eine einreißen will, muss zunächst das Einverständnis des Vermieters einholen. Das gilt genauso Fliesenerneuerungen im Bad (dazu gehören etwa auch Bohrungen in Fliesen), das Anbringen von Schallschutzfenstern oder das Montieren einer Katzenklappe. Wird der Eigentümer nicht über die sogenannten großen Baumaßnahmen an der Wohnung bzw. an dem Haus informiert und um Zustimmung gebeten, hat dieser das Recht, den Rückbau zu fordern. Freie Hand bei kleinen Maßnahmen Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, sein Zuhause ohne die Zustimmung des Vermieters zu renovieren: Mieter haben freie Hand bei Maßnahmen, die nicht in die Bausubstanz des Mietobjekts eingreifen. Dazu zählen das Anbringen von Regalen und Spiegeln, das Verlegen von Teppichboden oder der Einbau einer Küchenzeile. Beim Auszug kann der Vermieter allerdings vom Mieter verlangen, dass dieser das Mietobjekt in seinen ursprünglichen Zustand versetzt – dies ist sogar der Regelfall. Wer eine Wand streichen möchte, muss sie dann nachher wieder in einem farblich neutralen Zustand hinterlassen. Eine Mietsache muss damit in der Regel so zurückgegeben werden, wie man sie angemietet hat, abgesehen von normalem Verschleiß.   Bildnachweis: Getty Images / gorodenkoff