Rauchen in den eigenen vier Wänden

Rund 29 Prozent der Deutschen sind Raucher, das sind umgerechnet ungefähr 20 Millionen Menschen. Ein Drittel der Einwohner. Die meisten Menschen rauchen auch in ihrer Wohnung oder auf ihrem Balkon. Das bekommen auch die Nachbarn mit. Denn der unangenehme Geruch von Qualm ist nicht zu überriechen. Aber ist es überhaupt erlaubt, in der Wohnung und auf dem Balkon zu rauchen?

Wer als Raucher eine Wohnung besitzt, dem ist es grundsätzlich gestattet, dort zu rauchen. Der Vermieter kann es erst durch eine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag verbieten, sprich durch eine mündliche oder schriftliche Absprache mit dem Mieter. Erst dann kann ein Rauchverbot in Kraft treten.

Verstöße dagegen können in letzter Konsequenz zur Kündigung führen. Das Rauchen auf dem Balkon ist allerdings generell beschränkt, denn Nachbarn, die sich davon gestört fühlen, können für konkrete Zeitabschnitte einen Rauchstopp fordern.

Um einen Formularmietvertrag handelt es sich, wenn der Inhalt des Vertrags nicht individuell zwischen den Parteien ausgehandelt, sondern einseitig, in der Regel vom Vermieter, gestellt wird. Handelt es sich um einen sogenannten formularmäßigen Mietvertrag, ist das Rauchverbot in der Regel nicht zulässig, wenn sich dieses auf den Wohnbereich und den Balkon bezieht. Allgemein wird ein solches Verbot als Benachteiligung des Mieters und als Eingriff in dessen Lebensgestaltung angesehen.

Schadenersatzansprüche

Mein Heim. Meine Regeln? Grundsätzlich sollte man in einer Mietwohnung tun und lassen dürfen, was man möchte. Von einem allgemeinen Rauchverbot in der Wohnung spricht der Bundesgerichtshof deshalb auch nicht. Problematisch wird es, wenn sich der Zustand der Wohnung durch das Rauchen verschlechtert, etwa durch Nikotinspuren, die sich durch Überstreichen oder ähnliche standardmäßige Schönheitsreparaturen nicht mehr zu entfernen lassen. Wenn aufwändige Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Folgen des Rauchens zu beseitigen, geht dies über die im Mietvertrag festgehaltenen Gebrauchsspuren hinaus.

Rauchen in den eigenen vier Wänden

Der wohl bekannteste Fall eines Raucherprozesses ist der von Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf, der über Jahre geführt auch medial aufbereitet wurde. Adolfs wohnte schon seit 40 Jahren in seiner Wohnung und hatte dort immer geraucht. Jedoch beschwerten sich im Jahr 2014 viele Nachbarn über sein Rauchverhalten. Laut Aussage des Vermieters habe Adolfs seit dem Tod seiner Frau die Wohnung kaum gelüftet, was dazu geführt habe, dass der Qualm in den Hausflur zog und somit die Gesundheit der Nachbarn gefährdete.

Rauchen in der Diskussion

Vor dem Amtsgericht erlitt Adolfs zunächst eine Niederlage. Doch im Jahr 2015 hob der Bundesgerichtshof die Urteile auf und ordnete eine ausführliche Beweisaufnahme in dem Fall an. Bei dem Neuprozess stand wieder Aussage gegen Aussage, letztlich urteilte der Richter zugunsten von Adolfs, da unzumutbare und gesundheitsgefährdende Ausmaße des Rauchens nicht bewiesen werden konnten. Der Rentner Adolfs wurde zu einer Galionsfigur des Widerstands gegen den verschärften Nichtraucherschutz.

Rauchen als Beschwerdethema

Wer sich als Nichtraucher auf dem Balkon ausruht, dem fällt es schwer, sich mit dem Rauch abzugeben und somit Opfer des Passivrauchens zu werden. Auch hier gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Trotz diesem Gebot haben die Nachbarn, die durch den aufsteigenden Rauch belästigt werden, in der Regel keinen Unterlassungsanspruch. Dennoch hat er das Recht dazu, von dem Rauchenden zu verlangen, das Rauchen zu beschränken. Dann müssen Kompromisse gefunden werden mit zeitlichen Regelungen.

Gefahr Passivrauchen

Tatsächlich ist regelmäßiges Passivrauchen gesundheitsgefährdend. Wer sich regelmäßig in Räumen aufhält, in denen geraucht wird, hat ein erhöhtes Risiko für viele Krankheiten und Beschwerden wie Herz-Kreislauf-, Krebs- und Atemwegserkrankungen. Jährlich sollen in Deutschland etwa 3 300 Menschen an den Folgen von Passivrauch sterben. Insofern gilt es für Raucher und Nichtraucher, einen gemeinsamen und für alle Beteiligten annehmbaren Weg zu finden.

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