Maklerkosten – Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt ab dem 23.12.2020. Der Bundestag hat dem einheitlichen Gesetz zur Verteilung der Maklercourtage zugestimmt. Aktuell gibt es eine nicht festgeschriebene und verhandelbare Provision von X% des Kaufpreises, die der Käufer zu tragen hat. Die Provision, die der Verkäufer zu tragen hat, ist ebenfalls Verhandlungssache zwischen dem Verkäufer und dem Makler. Neu ist nun: Der Makler muss mit Inkrafttreten der neuen Regelung gleiche Anteile von beiden Seiten einnehmen.

Was heißt das genau für mich als Käufer?

Im Grunde nicht viel. Auch wenn man früher für den Kauf einer Immobilie gefühlt alleine die Kosten des Maklers übernehmen musste, ändert sich nun Folgendes: Der Makler muss nun bald von Verkäufer und Käufer denselben Satz an Provision nehmen. Bleibt er bspw. bei einer Provision von 3%, erhält er diese nun zweimal: sowohl vom Käufer (also nichts Neues) als auch vom Verkäufer. Der Unterschied liegt also erst einmal in der Transparenz der Provision: Lag diese verkäuferseitig nach außen hin bislang im Dunkeln, wird sie nun 1 zu 1 der Käuferprovision angeglichen. Aus diesem Grund ist es Wunschdenken, dass nun, um in diesem Beispiel zu bleiben, flächendeckend die Provision auf 1,5% pro Seite reduziert wird.

Sollte ich als Verkäufer meine Immobilie nun besser selber verkaufen?

Zunächst scheint diese Entscheidung schlüssig, um den eigenen Gewinn zu maximieren. In der Realität ist das jedoch gar nicht so einfach. Wem das nötige Know How fehlt, um Immobilien vertreiben zu können, sollte sich in jedem Fall an einen Spezialisten wenden. Bereits den Wert einer Immobilie richtig einzuschätzen, kann sehr schwierig werden. Wer aus Unwissen eigenständig seine Immobilie unter Wert verkauft, hat zwar die Maklerprovision gespart, aber letztendlich trotzdem weniger Geld in der Tasche.

Und abseits davon gibt es ja auch aktuell schon eine Provision für Verkäufer. Nur wurde diese nicht nach außen getragen. Ob man also ab dem nächsten Jahr im Hinblick auf die Maklerkosten günstiger fährt oder nicht, hängt nach wie vor von der Aushandlung ab.

Also nun keine günstigeren Immobilienpreise?

Kurzum: Nein, es wird nicht günstiger. Die Verkaufspreise werden selbstverständlich um die Provisionshöhe steigen. In Zukunft ist sonnenklar, dass in jedem Angebot, welches provisionsfrei angeboten wird, die Provision im Kaufpreis enthalten ist. Die Kunden haben dadurch keine Provision gespart, denn der Makler arbeitet nicht kostenlos.

Im Gegenteil: Dadurch, dass die Provision im Kaufpreis enthalten ist und damit der Wert der Urkunde steigt, steigen Notarkosten und Grunderwerbsteuer, da diese in Abhängigkeit vom Kaufpreis berechnet werden. Die neue Gesetzgebung dient also in erster Linie nur der Transparenz des Kaufvorganges, die aber in dem Moment verloren geht, in dem Provisionen mit dem Kaufpreis verrechnet werden. Wie auch aktuell schon bedarf es daher im Idealfall eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Verkäufer, Käufer und Makler, die sich möglichst offen und transparent gemeinsam mit dem Thema auseinandersetzen.

Prinzipiell kann in Abhängigkeit von der angesetzten Provision der Kauf günstiger werden. Inwiefern er es im nächsten Jahr aber realiter tatsächlich tut, bleibt abzuwarten. Grundlegend werden die Preise erst günstiger, wenn die Marktsituation sich verändert. Das war immer schon so und wird so bleiben.