Die Aufgaben eines Hausverwalters und seine Bedeutung für eine Wohnungseigentümer-gemeinschaft

  Auch wenn es keine geschützte Bezeichnung gibt und sich prinzipiell jedermann als Hausverwalter bezeichnen kann: Es gibt gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten, denen die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nachkommen muss. Vor allem, wenn es sich um allgemeine Regelungen zum Gemeinschaftseigentum handelt, ist der Hausverwalter gefragt. „Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert sich um die kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung bzw. Geschäftsführung des gemeinschaftlichen Eigentums, nicht aber des Sondereigentums. Zum Sondereigentum zählen unter anderem die Eigentumswohnungen an sich sowie die dazugehörigen Kellerräume, für dessen Verwaltung der jeweilige Wohnungseigentümer zuständig ist. Zu dem Gemeinschaftseigentum hingegen werden unter anderem Treppenhäuser, Grünflächen und das Dach gezählt“, erklärt Monica Kirchner, Immobilienmaklern in Essen. Die Aufgaben der Hausverwaltung ergeben sich dabei größtenteils aus dem Wohnungseigentümergesetz, kurz WEG, sowie dem Verwaltervertrag. Der Hausverwalter wird in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss gewählt. Zu seinen grundlegenden Aufgaben und Pflichten gehören nach §28 des WEG: - Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung - ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums - angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung - Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage - Duldung der Herstellung von Fernsprech- und Rundfunkempfangsanlagen sowie Energieversorgungsanschlüssen - Aufstellung eines Wirtschaftsplanes nach Vorschrift des WEG für das jeweilige Kalenderjahr Darüber hinaus fällt in den Verantwortungsbereichs des Hausverwalters, Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft durchzuführen. Er verwaltet treuhänderisch die gesamten Gelder des Gebäudes – dies muss jedoch gesondert von seinem Vermögen erfolgen. Bei dieser Verantwortung, die dem Hausverwalter zu kommt und welche gerne hin und wieder missbraucht wird, ist es wichtig, dass die Eigentümer einen Beirat bilden, der in Abständen die Konten der Hausgemeinschaft überprüft, um Fehler aufzudecken. Darüber hinaus sollte der Hausverwalter fachlich gut sein, da er sich mit der Haustechnik, Reparaturkosten und Abläufen auskennen muss. Der Hausverwalter kümmert sich ebenfalls um Maßnahmen, die der Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen dienen. Dazu zählen unter anderem Handlungen, die der Wahrung von Fristen oder der Abwendung von anderen Rechtsnachteilen dienen. Zu Abschluss des Kalenderjahres ist der Hausverwalter dazu verpflichtet, eine Abrechnung aufzustellen. Nachdem die Wohnungseigentümer dem aufgestellten Wirtschaftsplan durch Stimmmehrheit zugestimmt haben, müssen diese anfallende Vorschüsse leisten. Die Eigentümer können allerdings jederzeit durch eine Abstimmung eine Rechnungslegung vom Verwalter fordern. Vor allem für Eigentümer ist eine gut funktionierende und sauber arbeitende Hausverwaltung von großer Bedeutung. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass ein Eigentümer nach Baupfusch keinen Schadensersatzanspruch hat, da der Hausverwalter die Fristen für einen möglichen Gewährleistungsanspruch nicht eingehalten hat. Es sollte sich stets um eine möglichst offene und gut funktionierende Kooperation zwischen Wohnungseigentümer und der Hausverwaltung bemüht werden. Die Wahl des Hausverwalters ist damit extrem wichtig und sollte nicht aufgrund monatlicher Kosten ausfallen, sondern sich an Erfahrung und guten Referenzen orientieren. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass folgende Dinge aus Vermietersicht einen guten Hausverwalter ausmachen: - er ist versiert, vertrauenswürdig, kennt sich mit dem Zustand der Immobilie hervorragend aus und liefert aus Eigeninitiative Vorschläge zur Instandhaltung - er bildet die vorrausschauenden Rücklagen für Großinvestitionen, wie Dach oder Heizung, und überzeugt die Eigentümer von dieser Investition - er sollte ein gutes Händchen im Umgang mit Menschen haben, denn er verwaltet das wichtigste und teuerste Hab und Gut eines Menschen: die meist selbstgenutzte Wohnung     Bildnachweis: scyther5/gettyimages