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Das Leben in Deutschland wird immer teurer: explodierende Energiepreise sind Treiber einer zunehmenden Inflation. Das Münchner Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung rechnet für das Gesamtjahr 2022 mit einer Inflationsrate von über 4% - angesichts steigender Mietpreise bedeutet dies für Mieter eine beachtliche Mehrbelastung. Umso wichtiger erscheint es daher, Kostenherde effektiv zu reduzieren. Hier bietet sich für Mieter die Möglichkeit, anfallende Kosten für Arbeiten, die im Haus und Wohnung anfallen, von der Steuer abzusetzen. Frau Kirchner stellt ihnen vor, wie sie als Mieter Steuern sparen können und was sie dabei konkret beachten müssen. (1, 2, 3)
Der Blick in die Nebenkostenabrechnung lohnt sich: einige Posten können bei dem Finanzamt für Steuererleichterungen geltend gemacht werden. Unterschieden wird hierbei nach §35a des EStG (Einkommensteuergesetz) primär zwischen „Handwerkerleistungen“ und „Haushaltsnahen Dienstleistungen“, bei denen Steuernachlässe von zusammengenommen bis zu 5.200€ möglich sind. (1, 4)
Ob die Renovierung des Badezimmers, das Tapezieren und Streichen des Flurs oder der regelmäßige Besuch des Schornsteinfegers: Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die fachmännische Prüfung einer Anlage können als Handwerkerleistung steuerlich abgesetzt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass lediglich Arbeits- sowie Fahrtkosten und nicht Materialkosten für die Steuerermäßigung geltend gemacht werden können. Auf insgesamt 20% der so anfallenden
Kosten gewährt ihnen das Finanzamt am Jahresende eine Ermäßigung, die bei Handwerkerleistungen auf einen direkten Steuerabzug von maximal 1200€ pro Jahr begrenzt ist. (1, 3)
Gespart werden kann auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter versteht man sämtliche Leistungen, die mit hinreichender Nähe zur Haushaltsführung durchgeführt werden, bzw. damit im Zusammenhang stehen. Primär umfasst das jene Tätigkeiten, die in der Regel von Haushaltsmitgliedern ausgeübt werden, für die allerdings auf die Hilfe Dritter wie externen Dienstleistungsagenturen oder
selbstständigen Dienstleistern zurückgegriffen wird. Dazu zählen beispielsweise die Gartenpflege durch einen Gärtnereibetrieb oder Reinigungsarbeiten im Haushalt. Auch hier gilt, dass 20% der anfallenden Arbeits- und Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Im Gegensatz zu den Handwerkerleistungen dürfen hierbei jährlich sogar bis zu 4000€ direkt von der Steuer abgezogen werden. (1, 3)
Um die Ermäßigungen bei der Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen zu können, ist ein entsprechender Kostennachweis obligatorisch. Daher sollte man sich unbedingt von den Dienstleistern eine ordentliche Rechnung ausstellen lassen. Der anfallende Betrag sollte zudem stets über das Konto des Leistenden bezahlt und keinesfalls in bar ausgezahlt werden. (1, 3)
Vor allem in Zeiten, in denen sich der Arbeitsplatz immer mehr in die eigenen vier Wände verlagert, sind für Mieter zusätzliche Steuerersparnisse möglich. So z. B. durch ein eigenes Arbeitszimmer. Im Fall, dass die berufliche Tätigkeit wie bei Selbstständigen ausschließlich im eigenen Arbeitszimmer stattfindet,
können sämtliche anteiligen Ausgaben, ob Miet-, Heiz- oder Stromkosten, als Posten der Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber auch wenn die berufliche Tätigkeit wie bei Lehrern nur zu Teilen daheim stattfindet, können jährlich bis maximal 1250€ direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. (1)
Quellen:
(1) https://ratgeber.immowelt.de/a/das-koennen-mieter-von-der-steuer- absetzen.html?utm_id=newsletter_b2c_iw_mieter_februar_20220126_em
(2) https://www.manager-magazin.de/unternehmen/handel/inflationsrate-ifo-rechnet-2022-mit-4-prozent- inflation-a-84301858-ffaf-45f1-8213-4cd4cb833319
(3) https://www.steuern.de/haushaltsnahe-dienstleistungen
(4) https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.
Bildnachweis: GettyImages / shih-wei