Das ist eine Frage, die sich sicher jeder schon einmal gestellt hat. Im Sommer steigen die Temperaturen schnell an die 35 Grad Marke. Doch nicht nur draußen wird es heiß, sondern auch in Wohnungen und Häusern. Insbesondere Dachgeschoss- und südseitig ausgerichtete Wohnungen werden schnell unangenehm warm. Was kann und was darf man machen, um seine Wohnung kühl zu halten?Schatten spenden
Die wahrscheinlich einfachsten Möglichkeiten, die Wohnung kühl zu halten, sind: Ventilatoren und die Wohnung abdunkeln. Letzteres kann durch Rollos, Jalousien und Innenrollos passieren. Wer als Mieter an der Außenseite einen Sonnenschutz anbringen möchte, sollte sein Vorhaben allerdings vorher mit dem Vermieter besprechen. Auch die richtige Lüftung spielt eine Rolle, um die Wohnung möglichst kühl zu halten. Tagsüber werden Fenster und Türen am besten geschlossen halten. Gelüftet werden sollte dann in den frühen Morgenstunden oder am Abend und in der Nacht. Dies gelingt besonders gut, wenn man die Fenster in mehreren Zimmern öffnet und auf diese Weise die Wohnung einmal durchlüftet.
Doch es gibt auch andere Möglichkeiten. Wer sich eine Klimaanlage wünscht, hat einiges zu beachten. Technisch ist die Nachrüstung einer Klimaanlage möglich und in der Regel kein Problem. Bei Mietwohnungen sollte man dennoch aufpassen.
Klimaanlagen in Miet- und Eigentumswohnungen
Bei Mietwohnungen muss der Vermieter dem nachträglichen Einbau einer fix montierten Klimaanlage sein Einverständnis geben, während mobile Geräte hingegen nicht vom Vermieter bewilligt werden müssen, da sie nur einen einfachen Abluftschlauch benötigen. Fix montierte Klimaanlagen benötigen allerdings ein zweites Außengerät. Da somit eine bauliche Veränderung stattfindet, muss diese genehmigt werden.
Andernfalls können im schlimmsten Fall Entfernungsaufträge, Verwaltungsstrafen sowie Eigentumsfreiheitsklagen auf einen zukommen. Sollte das äußere Erscheinungsbild des Hauses durch die Anbringung der Klimaanlage maßgeblich verändert werden, wird ebenfalls eine Baubewilligung benötigt. Möchte man eine rasch montierte Klimaanlage in einer Wohnung anbringen, sollte dies mit den anderen Hausbewohnern abgesprochen werden. Diese könnten sich möglicherweise durch die Klimaanlage gestört fühlen und das Abmontieren des Geräts fordern.
Von mobilen bis zu fix montierbaren Klimaanlagen variieren die Preise stark. Mobile Klimaanlagen können schon ab 200 Euro erworben werden, installierbare sind wesentlich teurer. Die Preise schwanken zwischen 600 und 2000 Euro. Eingebaute Klimaanlagen verursachen außerdem Zusatzkosten für die Montierung und Wartung.
Mietswohnung und Poolvergnügen
Bei Temperaturen ab 30 Grad ist es nicht nur wichtig, seine Wohnung kühl zu halten, sondern auch sich selbst. Dafür gehen viele im Sommer auswärts schwimmen oder legen sich einen Pool für zu Hause zu. Doch darf ich überhaupt einen Pool in den Gemeinschaftsgarten stellen?
Unter folgenden Bedingungen ist das kein Problem:
1. Sie haben sich mit den anderen Mietparteien ihres Hauses abgesprochen und alle sind damit einverstanden.
2. Sie haben dies mit dem Vermieter besprochen. Prinzipiell müssen Sie dem Vermieter nicht davon Bescheid geben, es wäre jedoch sinnvoll, um Ärger zu vermeiden.
Falls ein Pool nicht in den Gemeinschaftsgarten gestellt werden darf oder kein Garten vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, ein Planschbecken auf den Balkon stellen. Auch hier gilt es, einige Punkte zu beachten, soll Streit mit Nachbarn vermieden werden.
Das Planschbecken sollte möglichst klein gehalten werden, damit keine Schäden am Balkon entstehen. Schäden können z.B. entstehen, wenn auslaufendes Wasser durch Risse in das Mauerwerk gelangt oder zu den Nachbarn hinunterläuft. Falls das ausgelaufene Wasser bei ihren Nachbarn Schäden verursacht hat, können diese Schadensersatz beanspruchen. Insbesondere bei Kindern sollte auf dem Balkon ausgiebiges Toben im und um das Planschbecken vermieden werden, um ein Verletzungsrisiko zu minimieren.
Bildnachweis: Getty Images / Nikada
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