Straßenbaubeiträge sind eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus und der Straßenentwässerung erhoben werden kann – und betroffenen Immobilienbesitzern viel Geld kostet. Gegenstand eines Straßenbaubeitrags ist eine nachträgliche Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtlich geregelt sind diese Beiträge ganz unterschiedlich in den Kommunalabgabengesetzen der einzelnen Bundesländer, eine deutschlandweite einheitliche Regelung gibt es nicht. Aktuell wird in zwölf Bundesländern Straßenausbaubeitrag erhoben, in Brandenburg und Thüringen befinden sich die Beiträge im Prozess der Abschaffung.
Die Lage in Nordrhein-Westfalen
Die Regelungen für die Straßenausbaubeiträge werden aktuell von den Grundeigentümern insbesondere wegen ihrer finanziellen Belastung (fünfstellige Beträge sind keine Seltenheit) stark kritisiert. Dabei ist die Höhe der Belastung abhängig von vielen Faktoren: Die Art des Verkehrsweges (Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße, Hauptverkehrsstraße) spielt dabei genauso eine Rolle wie die Größe des Grundstücks sowie dessen Bebauung (mehrgeschossige und gewerbliche Gebäude kommen dem Inhaber teurer).
Dass mit den Beiträgen Wahlkampf betrieben werden kann, zeigt die jüngste Vergangenheit: In Bayern wurde im letzten Sommer die vollständige Abschaffung sämtlicher Straßenausbaubeiträge beschlossen, während Hamburg diese bereits 2016 hat fallen lassen.
In Nordrhein-Westfalen werden hingegen noch Beiträge erhoben. Trotzdem ist eine Novellierung der Regelung auch dort Thema. Seit November 2018 sammelt der Steuerzahlerbund Unterschriften für ein Volksbegehren. Wie die Neuregelung aussehen kann, ist derzeit noch offen. Neben der Abschaffung der Beiträge werden auch eine Deckelung der Beitragshöhe sowie ein transparenter Informationsfluss über Sanierungsvorhaben und deren Kosten gegenüber den Bürgern diskutiert, denn oft werden Immobilienbesitzer von den Geldforderungen regelrecht überrascht. Durch die hohen Summen und kurzen Zahlfristen (oftmals betragen diese nur einen Monat) sind insbesondere junge Familien oder einkommensschwache Rentner gefährdet, die sich für die Aufbringung des Geldes (weiter) verschulden müssen.
Interessensausgleich
Aus welchen Quellen das Geld für Sanierungsarbeiten kommen soll, wird groß diskutiert. Vor allem bleibt die Frage offen, wer die Mittel bereitstellt, sollte der Straßenausbaubeitrag komplett wegfallen. Eine Alternative wäre, den Straßenausbau vollständig über Steuern zu bestreiten. In jedem Fall will die Politik vermeiden, dass sich der Sanierungsstau bei der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur nicht noch weiter vergrößert. Auch besteht für ganze Gemeinden die bereits erprobte Möglichkeit, statt hoher einmaliger Zahlungen eine wiederkehrende geringere Zahlung zu leisten. Dadurch wird die Beitragserhebung zwar berechenbarer, womöglich zahlen aber Immobilienbesitzer ohne je selbst von einer Sanierung zu profitieren.
Aufgrund der Aktualität des Themas sollten Besitzer von Immobilien, die sich Bundesländern befinden, die noch Straßenausbaubeträge erheben, diese in jedem Fall auf dem Schirm haben, um nicht völlig von hohen Kosten überrascht zu werden.
Bildnachweis: Getty Images / ipopba
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