Tipps zur Wohngebäudeversicherung

  Abgedeckte Dächer, umgeknickte Bäume, zerbrochene Fenster: Die Liste von potenziellen Folgeschäden immer wiederkehrender Unwetterfronten an der eigenen Immobilie lässt sich durchaus noch beliebig weiterführen. Angesichts dieser konstanten Bedrohung für die eigenen vier Wände, in welche die Menschen einen Großteil ihres Vermögens investieren, stellt sich die Frage, wie Immobilienbesitzer sich selbst für einen derartigen Ernstfall optimal absichern können. „Einen unerlässlichen Schutz für den vorausschauenden Eigenheimbesitzer bietet eine Wohngebäudeversicherung. Besitzer von Eigentumswohnungen müssen nicht selbst aktiv werden, da der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung in der Regel in den Aufgabenbereich des Verwalters fällt, der dies stellvertretend für die Eigentümerschaft übernimmt“, erklärt Monica Kirchner, Immobilienmarklerin aus Essen. Immobilienbesitzer oder diejenigen, die es noch werden wollen, sollten hingegen den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung unbedingt in Betracht ziehen. Zumal heutzutage ohne sie keine Bank mehr eine Immobilie finanzieren würde. Welche Aspekte bei dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beachtet werden sollten, werden hier in aller Kürze vorgestellt. Grundsätzlich greift die Wohngebäudeversicherung bei Schäden der eigenen vier Wände durch Katastrophen wie z. B. Feuer, Sturm, Frost und Hagel. Auch Wasserschäden werden abgedeckt, gemäß des Falles, dass diese wie bei einem Rohrbruch durch Leitungswasser verursacht wurden. Bei Wasserschäden durch Überschwemmung, Rückstau und Starkregen sowie anderen Schäden durch Naturgewalten wie Erdbeben, Erdrutschen oder Vulkanausbrüchen bietet die Wohngebäudeversicherung allein dementsprechend keinen Schutz. Hier greift demgegenüber die Elementarschadensversicherung, die im Rahmen einer Hausrats- bzw. Wohngebäudeversicherung gesondert abgeschlossen werden kann und deren Versicherungsprämie sich je nach Region und der dortigen Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen berechnet. Da die Wohngebäudeversicherung lediglich die Gegenstände umfasst, die fest im oder am Haus installiert sind, sollte zum Schutz des gesamten „beweglichen“ Besitzes wie dem Hausinventar zusätzlich auch der Abschluss einer Hausratsversicherung in Erwägung gezogen werden. „Die Versicherungsprämie berechnet sich hier aus diversen Faktoren, wie der Wohnfläche, dem Wohnort sowie der inkludierten Zusatzversicherungen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Hausratsversicherung keine Kosten für Schäden an beweglichem Besitz außerhalb des Gebäudes, wie z. B. Gartenmöbel, übernimmt, wenn diese nicht konkret beim Versicherungsabschluss erwähnt wurden“, informiert Monica Kirchner. Während Fahrräder von der Hausratsversicherung abgedeckt werden können, dient zur Absicherung des eigenen Kraftfahrzeugs vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen eine Kaskoversicherung. Zusätzlich gilt es beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung zu beachten, dass auch fest angebrachtes Gebäudezubehör, wie ein Gartenhaus oder Carport, gesondert im Versicherungsschein vermerkt werden muss, damit der Versicherungsschutz auch hier wirken kann. Die Höhe der Wohngebäudeversicherungs-Prämie berechnet sich aus diversen Faktoren. Dazu zählen unter anderem die Wasserbeschaffenheit des jeweiligen Wohngebiets, die Wahrscheinlichkeit von Naturgewalten wie Stürmen oder das Alter des Hauses. Bei der Wahl des Anbieters der Wohngebäudeversicherung ist es ratsam, die jeweiligen Prämien zu vergleichen. Wie Stiftung Warentest ergab, gibt es starke Schwankungen im Preisspektrum der zur Verfügung stehenden Anbieter. Ein abwägender Vergleich kann demnach eine Ersparnis von bis zu 400€ zur Folge haben. Die Höhe der anfallenden Prämie sollte allerdings nicht das primäre Auswahlkriterium sein. Vielmehr ist es wichtig, dass die mit dem Versicherungsschluss einhergehenden Leistungen den Vorstellungen des Versicherten entsprechen. So sollten sich Immobilienbesitzer im Vorfeld unbedingt vergewissern, ob im Versicherungsschein auch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird, damit selbst bei einem durch fahrlässiges Handeln entstandenen Schadenfalls die Wohngebäudeversicherung noch greifen kann.   Quellen: https://www.svz.de/ratgeber/recht-gesetz/welche-schaeden-decken-die-versicherungen-ab-id15749656.html http://www.mdr.de/umschau/quicktipp/quicktipp-514.html http://www1.wdr.de/verbraucher/geld/sturmschaeden174.html https://www.biallo.de/bauen/news/diese-policen-sind-fuer-haeuslebauer-ein-muss/# Bildnachweis: PeopleImages / gettyimages