Schlüssel weg – schnell und richtig handeln

Jeder hat ihn schon mindestens einmal hektisch und verzweifelt gesucht – den Haustürschlüssel. Durchschnittlich geht in Deutschland alle 35 Minuten ein Schlüssel verloren. Was muss man als Schlüsselbesitzer bei Verlust oder Diebstahl beachten? Wann muss der Mieter oder die Polizei kontaktiert werden? Wer kommt für den Schaden auf? Immobilienberaterin Monica Kirchner erklärt, wie man sich als Vermieter verhalten sollte. Der Verlust eines Schlüssels ist immer ärgerlich und passiert oft schneller als man denkt. Wichtig ist, dass unverzüglich reagiert wird, um Folgeschäden und hohe Kosten zu vermeiden. Gerade als Mieter gibt es einiges zu beachten, damit es nicht zum Streitfall mit dem Vermieter kommt. Letzte Rettung: Schlüsseldienst Wenn der Haustürschlüssel unauffindbar ist, macht sich schnell Panik breit. Wichtig ist, dass Sie vorerst Ruhe bewahren und nach dem Schlüssel suchen. Wenn ein Zweitschlüssel vorhanden ist und bei den Nachbarn hinterlegt wurde, kommen Sie auf jeden Fall in Ihre Wohnung. „Falls es keinen Zweitschlüssel gibt, muss der Schlüsseldienst gerufen werden“, erklärt Monica Kirchner. „Hier sollte vor allem auf einen fairen Preis geachtet werden. Am Wochenende oder an Feiertagen ist ein Schlüsseldienst oft teurer, sollte aber im Normalfall nicht mehr als 120 Euro kosten“. Um nicht in eine Kostenfalle zu tappen, können Festpreise verhandelt werden. Zu Sofortzahlungen ist ein Kunde generell nicht verpflichtet, sodass auf Wunsch auch eine Rechnung ausgestellt werden kann. Umgehend den Vermieter kontaktieren Als Mieter sollten Sie nach dem Verlust eines Schlüssels so schnell wie möglich den Vermieter kontaktieren. Tun Sie das nicht, handeln Sie grob fahrlässig und eventuelle Folgeschäden müssen auf eigene Kosten übernommen werden. Es reicht ebenfalls nicht aus, den verlorenen Schlüssel durch eine Kopie zu ersetzen. Geht ein Schlüssel verloren, sollten die Schlösser immer ausgetauscht werden, um Einbrüche zu vermeiden. In besonderen Fällen sollte auch die Polizei verständigt werden. „Wird ein Schlüssel gestohlen, muss in jedem Fall die Polizei kontaktiert werden“, weiß Monica Kirchner. „Besonders dann, wenn auch die Brieftasche mit dem Personalausweis entwendet wurde. Dadurch kann der Dieb sofort die Wohnung identifizieren“. Auch bei einem Verlust eines Generalschlüssels ist Vorsicht geboten. Unbefugte haben mit dem Schlüssel Zugang zum Wohnhaus und zu Gemeinschaftsräumen. Dadurch kann ein weitaus größerer Schaden entstehen. [caption id="attachment_1797" align="alignright" width="300"]Schlüssel verloren. Was muss ich beachten? Was tun bei Schlüsselverlust? Monica Kirchner erklärt[/caption] Wer zahlt den Austausch der Schlösser? Wer für den entstandenen Schaden aufkommt, ist davon abhängig, wie der Schlüsselverlust zustande gekommen ist. Bei einem Diebstahl ist die Sachlage eindeutig: Den Schlüsselbesitzer trifft keine Schuld, sofern er nicht fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall ist der Vermieter für das Austauschen der Schlösser zuständig. Handelt es sich aber um ein Eigenverschulden, muss der Mieter für Kosten und Schäden selber aufkommen. Hilfreich ist in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung. Wichtig ist jedoch, dass genau auf die Konditionen geachtet wird und inwieweit die Versicherung bei Eigenverschulden greift. In manchen Fällen muss zusätzlich eine Schlüsselversicherung abgeschlossen werden, um den Verlust abzudecken.