Katastrophe Rohrbruch – wer kommt für die Schäden auf?

Nasse Wände sind der Albtraum eines jeden Mieters. Oft werden diese durch einen unbemerkten Rohrbruch verursacht. Was muss der Mieter tun, wenn er dunkle und nasse Stellen an den Wänden entdeckt? Wo liegen die Pflichten des Vermieters? Wer kommt für den Schaden auf? Immobilienberaterin Monica Kirchner erklärt, worauf Mieter und Vermieter bei einem Rohrbruch achten müssen. Ein Rohrbruch mit Wasserschaden kommt immer plötzlich und ungelegen und wirft bei den Mietern viele Fragen auf. Oft ist unklar, wie richtig gehandelt werden muss. Nicht selten kommt es dann auch zu Streitfällen und Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Es geht um Schuldzuschreibungen, Reparaturen und Zahlungspflichten. Ruhe bewahren und den Schaden dokumentieren  „Sollten Sie als Mieter Wasserschäden an den Wänden entdecken, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen“, erklärt Monica Kirchner. „Um größere Schäden und Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten unbedingt der Hauptwasserhahn und die Stromversorgung für den Raum abgeschaltet werden“. Auch der Vermieter sollte schnellstmöglich über die Schäden informiert werden. Unerlässlich ist es auch, den Schaden zu dokumentieren. Fotos von den beschädigten Gegenständen und Wänden sind sehr wichtig für die Versicherung und die spätere Kostenübernahme. Sollte im schlimmsten Fall sogar Wasser aus einem offenliegenden Rohr ausgetreten sein, sollte das Wasser so schnell wie möglich beseitigt werden, damit Wände, Böden und Möbel nicht noch mehr zu Schaden kommen. [caption id="attachment_1788" align="alignright" width="300"]Wasserschade - wer ist verantwortlich? Immoblienmakler Monica Kirchner Was tun bei Wasserschaden? Immobilienmakler Monica Kirchner erklärt[/caption] Pflichten des Vermieters Auch ein Vermieter darf nicht zu lange warten, den Schaden zu besichtigen und mögliche Reparaturen einzuleiten. Unabhängig von den möglichen Ursachen der Schäden ist es immer die Aufgabe des Vermieters, für die Reparaturen zu sorgen. „Folgeschäden, wie beispielsweise Schimmelbefall an den Wänden, gilt es unbedingt zu vermeiden“, erklärt Monica Kirchner. „Wird die Wohnung oder das Gebäude eingeschränkt bewohnbar oder sogar unbewohnbar, kann der Mieter eine Mietminderung oder sogar einen Hotelaufenthalt während der Reparaturarbeiten verlangen“. Wer trägt die Schuld am Rohrbruch? Bei einem Rohrbruch ist es nicht immer eindeutig, wer die Verantwortung dafür trägt. Äußere Einflüsse, Bauarbeiten oder Nachlässigkeiten bei der Instandhaltung können mögliche Ursachen für einen Schaden sein. Grundsätzlich ist aber der Mieter in der Beweispflicht. Liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wie z. B. unsachgemäße Bohrungen in den Wänden, trifft den Mieter keine Schuld. Viel häufiger sind dagegen undichte Nähte oder Materialermüdung für den Schaden verantwortlich. Damit fällt die Angelegenheit in den Aufgabenbereich des Vermieters, der für die sachgemäße Instandhaltung der Mietsache verantwortlich ist. Versicherungsfall Wasserschaden Wasserschäden gehören zu den häufigsten Versicherungsfällen in Deutschland. „Bei einem ausreichenden Versicherungsschutz sind Mieter und Vermieter meistens gut abgesichert“, weiß Kirchner. „Grundsätzlich gilt: Wer den Schaden verursacht hat, muss auch dafür aufkommen. Wichtig ist, die Versicherung schnell zu kontaktieren und über die Schäden zu unterrichten“. Bei Wasserschäden greifen in den meisten Fällen die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Gebäudeversicherung. Der Versicherungsschutz besteht, je nach Anbieter, unter individuellen Konditionen. Deshalb ist immer Rücksprache mit einem Ansprechpartner der Versicherung zu halten.   Bildnachweis:  GettyImages / vicnt