Mietverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter in COVID-19 Zeiten

Obwohl die ersten Lockerungen bereits mehr öffentliches Leben zulassen als noch vor wenigen Wochen, sind viele Menschen immer noch verunsichert von den Abstandsregelungen und Vorsichtsmaßnahmen. Auch wenn es zum Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter kommt, treten diese Unsicherheiten auf: Was ist mir Reparaturen in einer Mietswohnung während der COVID-19 Zeit? Was passiert, wenn der Mieter die Miete in der aktuellen Zeit nicht zahlen kann? Sind Besichtigungen noch zulässig? Hier beantworten wir Ihnen ein paar Fragen.

Miete zahlen in Covid-19 Zeiten

Sollte ein Mieter seine Miete nicht zahlen können aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des COVID-19 Lockdowns, gibt es mittlerweile einen Gesetzesbeschluss, der den Mieter für einen bestimmten Zeitraum absichert: Mietern darf folglich nicht gekündigt werden, wenn die Miete nicht mehr gezahlt werden kann. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende Juni 2020 mit der Option auf Verlängerung, abhängig vom Verlauf der Pandemie. Grundsätzlich sollte der Vermieter allerdings frühzeitig kontaktiert werden, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten auf Mieterseite kommen sollte. Als Nachweis darüber, dass der Mieter zur aktuellen Zeit kein Einkommen hat, müssen Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung ausstellen, die dem Vermieter vorgelegt werden muss.

Aber nicht nur Mieter werden in COVID-19 Zeiten geschützt: Auch Vermieter sollen nicht unter den wirtschaftlichen Folgen der Epidemie leiden. Es kann eine Stundungsregelung für Darlehensverträge von Immobilieneigentümer in Anspruch genommen werden, wenn Vermieter selbst aufgrund von verspäteter oder ausbleibender Miete keine Einnahmen haben.

Besichtigungen trotz COVID-19

Ob Wohnungsbesichtigungen stattfinden dürfen, wird von den Kontaktregeln des einzelnen Bundeslandes individuell bestimmt. Zur aktuellen Zeit dürfen sich z.B. in NRW zwei Haushalte treffen – diese Regelung ermöglicht offiziell eine Wohnungsbesichtigung für den potenziellen Mieter/Käufer gemeinsam mit einem Immobilienmakler. Nichtsdestotrotz trifft jeder Makler eigenständig die Entscheidung, ob Besichtigungen zur aktuellen Zeit stattfinden. Berlin rät als Bundesland weiterhin davon ab, Besichtigungen zu machen, solange sie nicht unaufschiebbar sind.

Reparaturen in Mietwohnungen in Covid-19 Zeiten

Grundsätzlich gilt: Handwerkliche Tätigen in Wohnungen sind erlaubt. Dienstleister, wie z.B. Elektriker oder Heizungshandwerker, erbringen nach wie vor ihre Leistungen. Das bedeutet auch, dass Reparaturen in Mietwohnungen in der aktuellen Zeit stattfinden können. Gleichwohl macht die Regierung darauf aufmerksam, nur Arbeiten durchführen zu lassen, die wirklich notwendig sind – alles andere sollte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Bildnachweis: gettyimages.de / sturti