Den Traum vom Eigenheim wollen sich viele Menschen in ihrem Leben verwirklichen. Wer sich diesen Wunsch erfüllt, ist zumeist glücklich und stolz, denn schließlich handelt es sich um einen bleibenden Wert, der einem selbst und auch den Erben zugutekommt. Eine Immobilie dient somit nicht nur als Zuhause, sondern auch als Absicherung für die ganze Familie.
Erbschaft ist allerdings ein Thema, mit dem sich der Erblasser oftmals nur ungern beschäftigt. Nichtsdestotrotz sollten sich Immobilieneigentümer frühzeitig mit dem Erbrecht auseinandersetzen, um die Immobilienerbschaft, die eines Tages anstehen wird, optimal zu gestalten. Darüber hinaus ist „Erben und Vererben“ eine komplexe Materie, die mit vielen Fragen konfrontiert.
Derjenige, der vererbt, wird sich fragen, wie viele Erbschaftssteuern die Erben zahlen müssen. Wäre vielleicht eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoller oder sollte die Immobilie besser verkauft werden?
„Der potentielle Erbe sollte sich genauer mit der Frage befassen, ob die Übernahme der Immobilie wirklich sinnvoll ist oder ob sie lieber vermietet oder verkauft werden sollte. Zugleich steht auch hier die Frage nach der Erbschaftssteuer aus“, so Immobilienmaklerin und –expertin Monica Kirchner.
Auf einige Fragen gibt es simple Antworten, bei anderen sollte eine professionelle Beratung herangezogen werden.
Wann empfiehlt sich eine Schenkung?
Häufig empfiehlt sich eine Schenkung dann, wenn eine Immobilie an Nichten, Neffen oder Geschwister weitergegeben werden soll, da diese geringe Erbschaftsfreibeträge haben. Freibeträge umfassen die Summe bzw. den Wert einer Immobilie, die die Verwandten nicht versteuern müssen. Alle Summen, die über diese Beträge hinausgehen, müssen versteuert werden.
Die Erbschaftssteuer ist von dem Erben abhängig, der das Haus, das Grundstück oder die Wohnung vererbt bekommt. Die exakte Steuerhöhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Direkte Verwandte haben höhere Freibeträge, die häufig ausreichen, um den Wert der Immobilie zu decken. Hinzu kommt noch der „sachliche Freibetrag“, wenn die vererbte Immobilie selbstgenutzt wird. Dann kann sie komplett ohne Erbschaftssteuer übernommen werden. Wie hoch ist also im Endeffekt die Erbschaftssteuer? Nur, was nach Abzug der Freibeträge vom Vermögenswert noch übrig bleibt, ist erbschafts- bzw. schenkungssteuerpflichtig.
Weitere Informationen unter: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer
Quellen: http://www.erbrecht-heute.de/Erben-Vererben/Perfektes-Vererben-von-Immobilien.html https://www.volksbank-immobilien-niederrhein.de/Erben-und-vererben.htm https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuerBildnachweis: eelnosiva / gettyimages
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