Ihre Rechte und Pflichten als Mieter und Vermieter

Angespannte Verhältnisse zwischen Mietern und Vermietern sind nicht unüblich. Da ist es besonders wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten Sie in beiden Positionen haben. Deshalb zählen wir hier 3 wichtige Rechte und Pflichten auf.

Das Hausrecht

Sobald der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter übergibt, hat dieser das alleinige Hausrecht. Das bedeutet, dass nur der Mieter bestimmen darf, wer das Mietobjekt betreten darf. Dem Vermieter ist es nicht gestattet, ohne konkreten Anlass und einer Ankündigung das Mietobjekt zu inspizieren. Sollte etwas anderes im Mietvertrag stehen, sind diese Klauseln unwirksam.

Dies gilt für alle Betretungswünsche AUßER der Weitervermietung, Verkauf oder Reparaturarbeiten. Der Mieter ist verpflichtet die Handwerker in die Wohnung zu lassen und an der Instandsetzung mitzuwirken. Kommt er dem Anspruch auf einen Besichtigungstermin für den Verkauf/Vermietung einer Wohnung nicht nach (nach rechtzeitiger Anmeldung, nicht mehr als einmal in der Woche und nach Mahnung und Fristsetzung), droht im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung oder Schadensersatz.

Der Vermieter hat das Recht eine Vollmacht für einen Makler auszustellen, der dann statt des Vermieters die Wohnung betreten darf.

Haustierhaltung

Grundsätzlich brauch der Mieter die Zustimmung des Vermieters, wenn es darum geht sich ein Haustier anzuschaffen zum Beispiel, wenn es sich um Hunde oder Katzen handelt. Jedoch ist dies nicht der Fall, wenn das zu haltende Tier in einem Käfig gehalten werden kann und die Störung der Nachbarn ausgeschlossen ist. Dies ist zum Beispiel bei Kaninchen oder Hamstern der Fall.

Kautionszahlung

Der Vermieter hat das Recht, von seinem Mieter eine Kautionszahlung zu verlangen. Dies muss aber vertraglich vereinbart werden und darf nicht das Dreifache der Monatsmiete übersteigen. Der Mieter muss die Kautionssumme nicht auf einmal zahlen. Er kann die Summe auch in einem Zeitraum von 3 Monaten in Raten zahlen.