Haltung exotischer Tierarten – was man als Mieter und als Vermieter wissen muss

Exotische und gefährliche Tiere halten – ein neuer Trend in Deutschland? Viele Privatpersonen finden es heutzutage langweilig, „normale“ Haustiere, wie zum Beispiel einen Hund oder eine Katze, zu halten. Interessanter werden nun Leguane, Spinnen und Schlangen. Was muss also ein Mieter oder ein Vermieter beachten? Ist es wirklich so einfach, sich einen Exoten ins Haus zu holen? Der Vorfall in Herne, bei dem eine Kobra ihren Weg in die Nachbarschaft gefunden hatte, hat die Debatte zu dem Thema insbesondere in NRW wieder entfacht.

Was der Mieter beachten muss

In Deutschland werden zwei Gruppen von exotischen Tierarten unterschieden.

Zum einen gibt es die Tiere, welche unter Artenschutz stehen. Rechtlich gesehen dürfen nur wenige Privatpersonen solche Exoten halten, da es strenge Auflagen zum Kauf und zur Haltung gibt.

Nun gibt es auch gefährliche Exoten, welche nicht unter Artenschutz stehen. Halter müssen darauf achten, Nachweise aufzubringen, in denen etwa ihre Zuverlässigkeit, geeignete Räumlichkeiten, ihr berechtigtes Interesse, Sach- und Fachkenntnisse oder eine bestehende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Die rechtliche Situation ist in den jeweiligen Länder- und kommunalen Gesetzen festgeschrieben.

Es gibt auch Exoten, die nicht gefährlich oder giftig sind, aber auch nicht zu den üblichen Haustieren gehören. Diese müssen vom Vermieter und von den Nachbarn toleriert werden. Somit können sich Mieter nicht ohne Weiteres Frettchen, Leguane oder Spinnen zulegen. Die Interessen vom Mieter, Vermieter und Nachbarn müssen gleichermaßen realisiert werden. Zu beachten hierbei ist, dass manche Schlangenarten unter die Kategorie der Kleintiere fallen und daher nicht direkt vom Vermieter verboten werden dürfen. Ratten, lange Echsen etc. fallen in die Kategorie der Ekeltiere, hierbei muss man die Zustimmung des Vermieters sowie ggf. der Nachbarn einholen.

Gefährliche wildlebende Tiere dürfen nicht von Privatpersonen gehalten werden. Wildfangstationen, Zoos etc. haben lediglich das Recht, solche Arten aufzunehmen.

Was der Vermieter beachten muss

Auch wenn viele Vermieter der Haltung exotischer Tiere kritisch gegenüber stehen, müssen einige Dinge beachtet werden, um nicht in einen rechtlichen Konflikt mit dem Mieter zu kommen. Die Nachbarn haben ein großes Mitspracherecht, da sie durch ein konkretes Veto die Abschaffung des Tieres bewirken können. Plausible Gründe dafür sind zum Beispiel Ekelgefühle, Geruchs- und Geräuschbelästigung, Gefühle der Unsicherheit oder des Bedrohtseins.

Falls ein solcher Fall auftritt und sich ein Nachbar durch ein Tier im Haus unwohl fühlt, muss der Vermieter zunächst den Mieter schriftlich abmahnen. Falls dieser nicht reagiert und nichts an dem Zustand ändert, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, dies sogar Klagen oder Kündigungen zeitigen können. In jedem Fall müssen plausible Gründe für ein Haustierverbot hervorgebracht werden.

Wichtig hierbei ist für den Vermieter, dass er darauf achtet, was im Mietvertrag steht. Falls er darauf besteht, generell informiert zu werden, sobald der Mieter ein Haustier halten möchte, dann muss der Vermieter begründen, warum es zur eventuellen Untersagung des Tieres kommt.

Aktuelle politische Diskussionen in Nordrhein-Westfalen

Ein aktueller Vorfall aus Herne hat neue Diskussionen über die Haltung gefährlicher Haustiere in NRW entfacht. Ende August ist in Herne eine hochgiftige Kobra entfleucht und hat die Bürger in Aufruhr versetzt. Es wurde nachweislich fetsgestellt, dass der Halter mehrere gefährliche Tierarten besaß und diese nicht artgerecht und sicher gehalten hatte. Nun verlangt NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), dass die Gesetzgebung spezifischere Regelungen im Hinblick auf die Haltung giftiger und exotischer Tiere vornimmt, um Vorfälle dieser Art zu vermeiden.

Denn die Vorgängerregierung hatte das „Gefahrtier-Gesetz“ still gelegt, nachdem aus den Kommunen Widerstand kam. Somit ist es in NRW noch ungeklärt, wie es rechtlich in dem Bereich der exotischen und gefährlichen Tierhaltung ausschaut.

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