Alarm – Wer zahlt, wenn die Feuerwehr kommt?

Im Mietshaus brennt es, die Feuerwehr eilt zur Hilfe. Am Ende stellt sich die Frage, wer bezahlt den Einsatz? Der Verursacher, der Vermieter, die Rettungskräfte oder eventuell sogar der Alarmierende?

Grobe Fahrlässigkeit

Wer als Mieter seine Kerzen brennen lässt, obwohl er außer Haus ist, geht ein enormes Risiko ein. Brennt es aufgrund von grober Fahrlässigkeit, zahlt der Verursacher neben dem Schaden auch noch die Kosten des Feuerwehreinsatzes.

Normale Brände

Unfälle und damit auch Brände, welche sich in einem normalen Rahmen ereignen, werden durch die Versicherung abgedeckt oder von der Gesellschaft. Die Brandbekämpfung dient nämlich dem Allgemeinwohl und ist daher kostenlos. Ein Kurzschluss oder ähnliche Dinge sollten den Betroffenen also nicht um seine Nerven bringen. Lagert der Vermieter die Kosten der Wohngebäudeversicherung allerdings auf seine Mieter um, greift im Schadensfall seine Versicherung. Zudem ist er für übergeordnete Schäden zuständig, etwa, wenn ein Blitz ins Mietshaus einschlägt oder alte Kabel für einen Brand sorgen.

Falscher Alarm

Wer von einem Notfall ausgeht und die Feuerwehr irrtümlich alarmiert, wird nicht zur Kasse gebeten. Ansonsten würde schließlich nie jemand die Rettungskräfte informieren, aus Angst, deren Einsatz bezahlen zu müssen. Stellt ein Mieter also Rauch oder Feuer bei einem seiner Nachbarn fest, sollte er die Feuerwehr anrufen. Und geht es um lebensrettende Maßnahmen übernimmt sowieso der Staat die Kosten – Notlage ist Notlage!

Scherzanruf

Nicht nur Kinder rufen aus „Spaß“ die Feuerwehr, sondern auch Mieter, um ihre Nachbarn zu ärgern oder um ihnen eins auszuwischen. Der Missbrauch von Rettungseinrichtungen ist jedoch keine lustige Idee – er ist eine Straftat (§145 StGB). Werden Einsatzkräfte aufgrund eines Scherzanrufs unnötig gebunden, können sie bei einem wichtigen Auftrag fehlen. Dann erwarten den Verursacher neben den Kosten für den Einsatz und der generellen Anzeige auch noch ein erweitertes Verfahren.

Verursachte Schäden

In Deutschland gilt das Eigentumsrecht als hohes Gut. Deswegen können Einsatzkräfte nur bei begründetem Interesse fremden Grund betreten. Zwar handelt die Feuerwehr im Wohl der Allgemeinheit, soll zugleich aber auch Dritte vor Schaden bewahren. Beschädigt sie bei einem Einsatz dessen Eigentum, kommt der Träger der Feuerwehr für die Kosten auf. Gegenüber der eigentlichen Quelle, etwa einem Mieter, den Rettungskräfte aus einer Wohnung befreien müssen, hat der Geschädigte allerdings keine Rechtsansprüche, sofern dieser nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Brechen Einsatzkräfte eine Tür auf, ist dies ihre eigene Entscheidung. Dafür kann weder der Vermieter noch der Alarmierende etwas. Zwar handelt die Feuerwehr im Wohl der Allgemeinheit, soll zugleich aber auch Dritte vor Schaden bewahren. Beschädigt sie bei einem Einsatz dessen Eigentum, kommt der Träger der Feuerwehr für die Kosten auf. Gegenüber der eigentlichen Quelle, etwa einem fahrlässigen Nachbarn, hat der Geschädigte allerdings keinerlei Rechtsansprüche.

Zusammenfassung

Mieter sollten keine Hemmungen haben, im Ernstfall die Feuerwehr zu alarmieren. Selbst bei einem unabsichtlichen Fehleinsatz wird niemand für die Kosten herangezogen, diese trägt die Allgemeinheit. Durch Einsatzkräfte verursachte Schäden werden von deren Träger übernommen. Wer Notrufnummern missbraucht, wird zur Kasse gebeten und außerdem angezeigt.

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