Eigentum – Kostenfalle oder finanzieller Segen?

Rund jeder zweite Mieter in Deutschland hätte gerne Wohneigentum. Neben Vorteilen wie einer flexiblen Gestaltungsmöglichkeit von Wohnraum sind insbesondere die Aspekte der finanziellen Unabhängigkeit und der Sicherheit vor Kündigung und Mieterhöhung nicht von der Hand zu weisen. Aber: Eigentum ist immer mit Kosten verbunden.

Eigennutzung oder Vermietung – wie verhalten sich die Kosten?

Welche Kosten am Ende des Tages selbst zu tragen sind, ist abhängig davon, ob man Teil einer Eigentümergemeinschaft wird, ob man das Eigentum selbst nutzt oder es weitervermietet, da unterschieden wird zwischen umlagefähigen Posten und jenen, die nicht umlagefähig sind. Erstere können auf Vermieter umgewälzt werden, Zweite muss man als Eigentümer selbst tragen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde auf den Grundbesitz erhoben und gehört zu den umlagefähigen Kosten. Der Eigentümer muss die Steuer direkt an das Finanzamt entrichten. Über die Nebenkostenabrechnung des Mieters kann sich der Eigentümer diese Kosten jedoch zurückholen. Die Steuer wird einmal jährlich von der Gemeinde eingefordert und stellt einen individuellen Betrag dar. Dieser setzt sich zusammen aus dem Messbetrag der bewohnten Immobilie und dem Hebesatz der Gemeinde. Über den genauen Betrag, in aller Regel ein wenigstens dreistelliger Betrag / Jahr, informiert das Finanzamt den Eigentümer.

Verbrauchsabhängige Kosten

Die verbrauchsabhängigen Kosten sind abhängig von der Intensität der Wohnungsnutzung. Sie umfassen bspw. Posten wie Wasser-, bzw. Abwasser-, Strom- und Heizkosten. Die Kosten werden in Form der Nebenkostenabrechnung für den Bewohner der Wohnfläche fällig. Somit gehören Sie zu den umlagefähigen Kosten, die im Falle einer Vermietung auf den Mieter übertragen werden.

Instandhaltungskosten

Instandhaltungsrücklagen sind nicht umlagefähig und können somit nicht auf den Mieter übertragen werden. Wohnungseigentümer sind laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dazu angehalten, Rücklagen für eventuelle Instandhaltungen zu bilden. Dazu gehören etwa Reparaturen, Wartungen oder Renovierungen.

Über die Höhe der Rücklage sollte sich der Käufer zuvor informieren, da die Wohnungseigentümerversammlung über die Art und die Höhe der Rücklage entscheiden kann. Generell orientiert sich der Betrag an der Wohnfläche und der Bezugsfertigkeit der Wohnung.

Hausgeld

Erwirbt man eine Wohnung innerhalb eines Gebäudekomplexes, fällt Hausgeld an Dabei handelt es sich um eine Art Nebenkostenabrechnung, bei der Kosten zur Instandhaltung des Gemeinschaftsgrundstückes hinzuzählen. Zu entrichten ist das Hausgeld an den Verwalter der Wohnanlage. Das Hausgeld setzt sich dabei aus unterschiedlichen Posten zusammen wie z.B. Kosten für Müllentsorgung, für Haus- und Straßenreinigung, die Pflege von Grünanlagen oder Aufzüge etc.

Eigentum – für viele ein Gedanke, der Sicherheit und Flexibilität verspricht. Neben finanziellen und emotionalen Vorteilen verbergen sich hingegen auch Kostenpunkte, die von vielen unterschätzt werden. Der Gedanke, die Kosten durch die Miete zu decken, geht dabei nur teilweise auf. Wer Interesse an Eigentum hat, sollte sich also zunächst umfassend über die Folgekosten informieren.

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